Versicherungsfreiheit in der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den Status von Personen gegenüber den Sozialversicherungsträgern, den diese Personen innehaben, wenn sie zwar dem Grunde nach der "Versicherungspflicht" unterliegen, jedoch aufgrund der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen dennoch frei von dieser Pflicht sind.
Im Sozialrecht besteht ein begrifflicher und insbesondere rechtlicher Unterschied zwischen Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht (regelmäßig nur auf fristgemäßen Antrag hin) und Nicht-Versicherungspflicht.
Der Grundsatz in der deutschen Sozialversicherung ist die Versicherungspflicht. Diese basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Demnach sind grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Der ganze Artikel auf Wikipedia.org |
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